Kreislaufwirtschaft: Einigung über neue EU-Vorschriften für den Automobilsektor

Verfahren in Kürze

Die Mitgesetzgeber haben eine vorläufige Einigung über eine Verordnung erzielt, die Anforderungen an die Kreislauffähigkeit im Fahrzeugdesign und das Management von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer festlegt.

Was auf dem Spiel steht

Die Einigung schreibt vor, dass Neufahrzeuge so konstruiert werden müssen, dass Teile leicht entfernt werden können, und legt Mindestanteile an recyceltem Kunststoff von 15 % innerhalb von sechs Jahren und 25 % innerhalb von zehn Jahren fest, wobei 20 % dieser Zielwerte aus in einem geschlossenen Kreislauf recycelten Kunststoffen aus Altfahrzeugen oder entfernten Teilen stammen. Sie sieht außerdem vor, dass die Kommission zwei Jahre nach dem Inkrafttreten nach Machbarkeitsstudien Zielvorgaben für recycelten Stahl und Aluminium festlegt, Regeln für die Dokumentation der Eigentumsübertragung, eine erweiterte Herstellerverantwortung drei Jahre nach Inkrafttreten, die verpflichtende Entfernung bestimmter Teile und gefährlicher Flüssigkeiten vor dem Schreddern, nationale Inspektionsstrategien sowie ein Verbot der Ausfuhr nicht verkehrstüchtiger Fahrzeuge fünf Jahre nach Inkrafttreten.

Zeitplan

Die vorläufige Einigung muss sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.

Quellen

Offizielle Dokumente

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