Berichtigung zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitmaßnahmen für Schusswaffen

EP-Stellungnahme

Das Dokument ist eine Berichtigung zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments, die in erster Lesung am 23. April 2024 angenommen wurde, und betrifft den vorgeschlagenen Verordnungstext (EU) 2024/... über Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitmaßnahmen für Schusswaffen, deren wesentliche Bestandteile und Munition, zur Umsetzung von Artikel 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die illegale Herstellung und den illegalen Handel mit Schusswaffen und als Ergänzung zum UN-Übereinkommen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Die Berichtigung ist unter P9_TA(2024)0302(COR01) verzeichnet und datiert auf den 30. Oktober 2024; die Ursprungsverweise lauten COM(2022)0480, C9-0365/2022 und 2022/0288(COD).

Wesentlicher handelspolitischer Punkt

Der Text betrifft Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitmaßnahmen für Schusswaffen, deren wesentliche Bestandteile und Munition und setzt ausdrücklich Artikel 10 des UN-Protokolls über Schusswaffen im Rahmen der Neufassung der Verordnung um. Form und Titel der Berichtigung weisen darauf hin, dass sie die zuvor vom Parlament in erster Lesung beschlossene Stellungnahme zu diesen handelsbezogenen Kontrollmaßnahmen ändert oder korrigiert.

Weitere Schritte

Die Berichtigung wird „mit dem Ziel der Annahme" der Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union veröffentlicht, wie im Dokumenttitel angegeben.

Quellen

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language