EU-Parlament verabschiedet Zolländerungen für verarbeitetes Geflügelfleisch

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat am 21. November 2012 seine Position in erster Lesung angenommen, um eine Verordnung umzusetzen, die Abkommen in Form eines Austauschs von Schreiben zwischen der Europäischen Union und Brasilien bzw. zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 durchführt.

Welche Änderungen

Die Texte setzen Änderungen der Zugeständnisse in Bezug auf verarbeitetes Geflügelfleisch um, wie sie im EU-Zeitplan (Schedule) an das GATT 1994 angefügt sind, und ändern bzw. ergänzen Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur und über den Gemeinsamen Zolltarif. Das Ergebnis erfordert Aktualisierungen des EU-Zolltarifs und der entsprechenden Einträge in der Zolltarifnomenklatur, die verarbeitetes Geflügelfleisch betreffen.

Wer ist betroffen

Die Maßnahme betrifft unmittelbar die Europäische Union, Brasilien und Thailand sowie Wirtschaftsbeteiligte, die mit verarbeitetem Geflügelfleisch handeln.

Quellen

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