Entschließung zu ungerecht inhaftierten Uiguren, insbesondere Ilham Tohti und Gulshan Abbas

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat den Entschließungsantrag B10‑0101/2024 (Verfahren 2024/2857(RSP)) zu den Fällen ungerecht inhaftierter Uiguren angenommen; der angenommene Text ist als P10_TA(2024)0019 verzeichnet und wurde gemäß Regel 150 seiner Geschäftsordnung beschlossen.

Was sich ändert

Die Entschließung fordert die PRC auf, Ilham Tohti und Gulshan Abbas unverzüglich und bedingungslos freizulassen, die Belästigung ihrer Familien einzustellen und die Besuchsrechte der Familien bei Inhaftierten wiederherzustellen, einschließlich virtueller Kommunikation. Sie verlangt ein Ende der Repression in Xinjiang, Tibet und Hongkong sowie die Freilassung zahlreicher namentlich genannter Aktivistinnen und Aktivisten.

Sie verurteilt ferner extraterritoriale Repressionen, fordert die Mitgliedstaaten auf, Auslieferungsabkommen mit der PRC auszusetzen, begrüßt das EU-Importverbot für Waren aus Zwangsarbeit und besteht auf angemessener Finanzierung und Umsetzung dieses Verbots. Zudem beauftragt sie den Präsidenten des Parlaments, die Entschließung an den Rat, die Kommission, den HR/VP, die PRC und die UN weiterzuleiten.

Wer ist betroffen

Die Forderungen und Maßnahmen richten sich an die Behörden der PRC und an inhaftierte Uiguren, darunter Ilham Tohti und Gulshan Abbas, an die uigurische Gemeinschaft und chinesische Regimekritiker im Ausland, an die EU-Mitgliedstaaten sowie an Unternehmen, die aus Xinjiang importieren, wie im Text genannt.

Quellen

Offizielle Dokumente

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