Parlament nimmt Neufassung der Richtlinie zum rechtlichen Schutz von Mustern an

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm am 14. März 2024 seine Stellungnahme in erster Lesung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern an, verzeichnet als P9_TA(2024)0165 und gestützt auf den Ausschussbericht A9-0317/2023. Das Parlament fasste diese Stellungnahme nach einer vorläufigen Einigung, die vom zuständigen Ausschuss gebilligt wurde, und nach der Zusage eines Vertreters des Rates, die Stellungnahme des Parlaments zu billigen.

Welche Änderungen

Der Rechtsakt ist eine Neufassung, die frühere Texte und die im Vorschlag identifizierten Änderungen kodifiziert, und die Beratung der dienstleistungsrechtlichen Gruppe der Rechtsdienste ergab, dass der Vorschlag keine wesentlichen Änderungen über die identifizierten hinaus einführt. Das Parlament ersucht seinen Präsidenten, die angenommene Stellungnahme zu übermitteln, und fordert die Kommission auf, den Vorgang an das Parlament zurückzuverweisen, falls sie den Vorschlag wesentlich abändert oder ersetzt.

Wer ist betroffen

Das Ergebnis schafft den EU-rechtlichen Rahmen für den Musterschutz und betrifft unmittelbar die EU-Institutionen, einschließlich des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission und der nationalen Parlamente.

Quellen

Offizielle Dokumente

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