Das Parlament verabschiedet Position zur Verlängerung der außerordentlichen Handelsmaßnahmen der EU

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat seine Position in erster Lesung angenommen und die Kommissionsvorlage (COM(2025)0229, 2025/0108(COD)) übernommen. Der Ausschuss für internationalen Handel nahm den Bericht am 6.10.2025 an; die Abstimmung im Ausschuss ergab 32 Stimmen dafür, 3 dagegen und 3 Enthaltungen.

Was sich ändert

Der Vorschlag verlängert die bestehende Verordnung (EU) 2024/823 und übernimmt die derzeitigen autonomen Handelsmaßnahmen, streicht eine veraltete Bezugnahme auf die Fischerei und präzisiert die Regeln zur Aussetzung und zur vorübergehenden Aussetzung von Begünstigungen. Die erläuternde Stellungnahme vermerkt die Verlängerung bis 2030 und stellt fest, dass dies keine zusätzlichen haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die EU hat.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen Länder und Gebiete, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen oder damit verbunden sind, namentlich die Volkswirtschaften des Westlichen Balkans sowie landwirtschaftliche Erzeuger, die von Zollaussetzungen für Obst und Gemüse und vom Zugang im Rahmen von Zollkontingenten für Wein profitieren.

Quellen

Offizielle Dokumente

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