Lebensmittel für den menschlichen Verzehr: Änderung bestimmter 'Frühstücks'-Richtlinien

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm seine Position in erster Lesung am 10. April 2024 (P9_TA(2024)0193) zum Vorschlag der Kommission COM(2023)0201 an, wobei die am 12. Dezember 2023 (P9_TA(2023)0445) beschlossenen Änderungen ersetzt wurden, und wies seinen Präsidenten an, seine Position dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungen

Die Parlamentsposition enthält Änderungen eines Vorschlags zur Änderung der Ratsrichtlinien 2001/110/EG, 2001/112/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG, die sich jeweils auf Honig, Fruchtsäfte und bestimmte ähnliche Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr, Fruchtaufstriche, Gelees und Marmeladen sowie gesüßtes Kastanienpüree und bestimmte teilweise oder vollständig dehydrierte konservierte Milch beziehen; da mit dem Rat eine Einigung erzielt wurde, entspricht die Parlamentsposition dem endgültigen Rechtsakt, der Richtlinie (EU) 2024/1438.

Wer ist betroffen

Das Ergebnis betrifft den EU-Rechtsrahmen für Honig, Fruchtsäfte und ähnliche Erzeugnisse, Fruchtkonserven und bestimmte dehydrierte konservierte Milch; davon sind daher Betreiber und Produkte in diesen Lebensmittelbereichen sowie die an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligten EU-Institutionen betroffen.

Quellen

Offizielle Dokumente

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