Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung der Exportbeschränkungen Chinas für kritische Rohstoffe

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm am 7. Juli 2025 die Entschließung B10‑0331/2025 (angenommene Texte P10_TA(2025)0166) im Rahmen des Verfahrens 2025/2800(RSP) an, um die Debatte über die Erklärung der Kommission gemäß Regel 136(2) abzuschließen. Der Text bringt formell seine große Besorgnis über die Entscheidung Chinas zum Ausdruck, Exportbeschränkungen für sieben Seltenerdmetalle und Dauermagnete anzuwenden.

Welche Änderungen

Die Entschließung drängt die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Umsetzung des Gesetzes über kritische Rohstoffe (Critical Raw Materials Act, CRMA) zu beschleunigen, Mindestbestände strategischer Reserven der aufgeführten Seltenerdmetalle und der damit verbundenen Endanwendungen zu bewerten und zu berichten sowie das CRMA‑Monitoring‑Dashboard und die Stresstestmechanismen in Betrieb zu nehmen. Sie fordert außerdem schnellere Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, erhöhte Forschungs‑ und Innovationsförderung zur Substitution und verlangt von großen Unternehmen in strategischen Sektoren, Risikovorsorgeübungen durchzuführen und eine Bevorratung in Erwägung zu ziehen.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft unmittelbar EU‑Industrien, die auf Seltenerdmetalle angewiesen sind, darunter Elektronik, grüne Energie und erneuerbare Energien, die Automobilindustrie, Luft‑ und Raumfahrt, Gesundheitswesen und Verteidigung, sowie die Mitgliedstaaten, große Unternehmen in strategischen Sektoren, die Kommission und die Regierung der Volksrepublik China.

Quellen

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