Europäisches Parlament unterstützt engere EU–Armenien-Beziehungen und fordert Friedensabkommen zwischen Armenien und Aserbaidschan

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete die Entschließung B9‑0166/2024 im Verfahren 2024/2580(RSP), verzeichnet als P9_TA(2024)0158, um die Debatte gemäß Regel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung zu schließen und seine Positionen zu den Beziehungen EU–Armenien sowie zur Notwendigkeit eines Friedensabkommens zwischen Armenien und Aserbaidschan darzulegen.

Was sich ändert

Der Text fordert die kontinuierliche Umsetzung der EU‑Armenien‑Partnerschaftsagenda und des CEPA und drängt auf eine verstärkte technische, humanitäre und finanzielle Unterstützung durch die EU, einen Visaliberalisierungsdialog sowie eine weitere Mobilisierung des Wirtschafts‑ und Investitionsplans zur Förderung von Investitionen und Handel. Er fordert außerdem die Vergrößerung und Stärkung der zivilen EU‑Mission in Armenien, bittet um Prüfung von Unterstützungsmaßnahmen über die Europäische Friedensfazilität, verlangt den Abzug aserbaidschanischer Truppen von armenischem Territorium, fordert die Freilassung und Amnestie für in Bergkarabach Inhaftierte, fordert die Vollendung der Grenzziehung und Entminung und warnt, dass gezielte EU‑Sanktionen folgen sollten, falls Aserbaidschan nicht kooperiert.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft direkt Armenien und Aserbaidschan, die EU‑Institutionen und die Mitgliedstaaten, die zivile EU‑Mission in Armenien, vertriebene Personen aus Bergkarabach sowie europäische Unternehmen und Investoren, die an armenischen Wirtschaftsprojekten beteiligt sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

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