EU stellt fest, dass die chinesische BEV‑Wertschöpfungskette von unfairen Subventionen profitiert

Maßnahme in Kürze

Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass die Wertschöpfungskette für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) in China von unfairen Subventionen profitiert, und hat vorab vorläufige Ausgleichszölle bekanntgegeben, die ab dem 4. Juli durch eine Garantie eingeführt und nur erhoben würden, falls endgültige Zölle verhängt werden. Die Untersuchung wurde am 4. Oktober 2023 als von Amts wegen eingeleitete Anti‑Subventionsuntersuchung eingeleitet und muss innerhalb von 13 Monaten nach Einleitung abgeschlossen werden.

Wer ist betroffen

Die Maßnahme richtet sich gegen Einfuhren von batterieelektrischen Personenkraftwagen (BEV) mit Ursprung in China. Vorab bekanntgegebene vorläufige Zollsätze gelten für stichprobenartig untersuchte Unternehmen: BYD (17,4 %), Geely (20 %) und SAIC (38,1 %), ein gewichteter Durchschnittssatz von 21 % für andere kooperierende chinesische Produzenten sowie ein Residualsatz von 38,1 % für nicht kooperierende Produzenten. Tesla kann im endgültigen Verfahren die Berechnung eines individuellen Zollsatzes beantragen.

Was als Nächstes geschieht

Die Kommission hat die chinesischen Behörden kontaktiert, um die Ergebnisse zu erörtern. Führen die Gespräche nicht zu einer Einigung, würden ab dem 4. Juli vorläufige Zölle eingeführt, und endgültige Maßnahmen sollen innerhalb von vier Monaten nach Verhängung der vorläufigen Zölle erlassen werden.

Quellen

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