Die EU verabschiedet vorübergehende handelspolitische Liberalisierungsmaßnahmen für ukrainische Produkte

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm seine Position in erster Lesung am 23. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung über vorübergehende handelspolitische Liberalisierungsmaßnahmen für ukrainische Produkte an und nahm die der Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis; die Position des Parlaments entspricht dem endgültigen Rechtsakt, der Verordnung (EU) 2024/1392.

Was sich ändert

Die Verordnung ergänzt die Handelserleichterungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU/Euratom und der Ukraine, indem sie vorübergehende handelspolitische Liberalisierungsmaßnahmen und einen verstärkten Schutzmechanismus einführt, der aktiviert werden kann, wenn negative Auswirkungen auf den Markt eines oder mehrerer Mitgliedstaaten sowie auf den Binnenmarkt der EU als Ganzes eintreten. Die Kommission wird die Einfuhren von Getreide, insbesondere von Weizen, überwachen, auf Konzentrationen in den an die Ukraine grenzenden Mitgliedstaaten achten, Überwachungsinstrumente nach der Verordnung (EU) 2015/478 einschließlich Einfuhrlizenzen einsetzen können, wenn die Einfuhren drohen, Schaden zu verursachen, und Konsultationen mit der Ukraine gemäß Artikel 29 des Assoziierungsabkommens über wechselseitige Zollliberalisierung führen.

Betroffene

Die Maßnahmen betreffen ukrainische Exporteure, die EU und Euratom und ihre Mitgliedstaaten, EU-Getreideproduzenten und Landwirte, Unternehmen sowie Mitgliedstaaten, die an die Ukraine grenzen.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Tuesday, 23 April 2024 - Strasbourg
    Parliament adopts its first-reading position approving temporary trade-liberalisation measures for Ukrainian products under the EU-Ukraine Association Agreement, pending final adoption as Regulation (EU) 2024/1392.

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