Entschließung des Europäischen Parlaments zur Inhaftierung von Dr Gubad Ibadoghlu in Aserbaidschan

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete die Entschließung B9‑0373/2023, die in den angenommenen Texten als P9_TA(2023)0323 verzeichnet ist, am 12. September 2023 und befasst sich mit dem Fall von Dr Gubad Ibadoghlu.

Was sich ändert

Der Text fordert die aserbaidschanischen Behörden auf, den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Medikamenten sicherzustellen, unmenschliche und erniedrigende Behandlung zu unterlassen und Dr Gubad Ibadoghlu sowie andere politische Gefangene bedingungslos freizulassen; er verurteilt ein hartes Vorgehen gegen die Opposition und den Missbrauch fingierter strafrechtlicher Ermittlungen und fordert den Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EEAS) und die Mitgliedstaaten auf, die Verstöße zu verurteilen und solche Fälle in bilateralen Treffen sowie in den Verhandlungen über ein künftiges Partnerschaftsabkommen zur Sprache zu bringen. Die Entschließung unterstreicht zudem, dass eine Vertiefung der Zusammenarbeit davon abhängig gemacht werden sollte, dass Aserbaidschan seine Verpflichtungen als Mitglied des Europarats und der OSZE respektiert, und weist den Präsidenten des Europäischen Parlaments an, den Text an relevante EU‑ und internationale Stellen weiterzuleiten.

Wer betroffen ist

Die Entschließung betrifft direkt Dr Gubad Ibadoghlu, die aserbaidschanischen Behörden, die politische Opposition und die Zivilgesellschaft in Aserbaidschan sowie die EU‑Institutionen und die Mitgliedstaaten, die in den Außenbeziehungen und Partnerschaftsverhandlungen tätig sind.

Quellen

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