Erhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen im Nordostatlantik

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete seine Stellungnahme in erster Lesung am 10. April 2024 (angenommener Text P9_TA(2024)0199; Dokument A9‑0004/2024) im Verfahren 2023/0206(COD) auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission COM(2023)0362 und des Berichts des Fischereiausschusses A9‑0004/2024. Das Parlament ersuchte seinen Präsidenten, seine Stellungnahme an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente zu übermitteln, und bat die Kommission, den Gegenstand an das Parlament zurückzuverweisen, falls sie den Vorschlag wesentlich ändert.

Was sich ändert

Die verabschiedete Verordnung legt Erhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen fest, die im Gebiet gelten, das von der Konvention über die künftige multilaterale Zusammenarbeit im Fischereiwesen des Nordostatlantiks abgedeckt wird, und bringt die Vorschriften der EU mit dieser Konvention in Einklang. Sie ändert die Verordnung (EU) 2019/1241 und die Verordnung des Rates (EG) Nr. 1224/2009 und hebt die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 sowie die Verordnungen des Rates (EWG) Nr. 1899/85 und (EWG) Nr. 1638/87 auf.

Betroffene

Die Maßnahmen betreffen Fischereien, die in dem von dieser Konvention abgedeckten Gebiet tätig sind, sowie die EU-rechtlichen und Kontrollrahmen, die durch die geänderten und aufgehobenen Verordnungen geregelt werden.

Quellen

Offizielle Dokumente

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