Dringlichkeit einer EU‑Schwarzen Liste von Drittländern im Einklang mit der Geldwäscherichtlinie

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm die Entschließung P8_TA(2019)0216 am 14. März 2019 (Verfahren 2019/2612(RSP)) an, begrüßte den delegierten Rechtsakt der Kommission vom 13. Februar 2019 und stellte fest, dass der Rat gegen diesen delegierten Rechtsakt Einspruch eingelegt hat.

Was sich ändert

Die Entschließung billigt die neue Methodik der Kommission und die eigenständige Liste von 23 Hochrisiko‑Drittländern, drängt die Kommission dazu, ihre Länderbewertungen zu veröffentlichen, auf Bedenken einzugehen und unverzüglich einen überarbeiteten delegierten Rechtsakt vorzulegen, und fordert transparente Benchmarks für Reformen, das Vorankommen der Priorität‑2‑Bewertungen sowie zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für die DG JUST der Kommission; sie fordert außerdem die Mitgliedstaaten auf, die 4AMLD und 5AMLD umzusetzen.

Wer betroffen ist

Die Entschließung betrifft die 23 Drittländer, die im delegierten Rechtsakt genannt sind, sowie von der EU verpflichtete Stellen wie Banken, Casinos und Immobilienagenturen, ebenso wie die beteiligten Mitgliedstaaten und Dienste der Kommission.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Thursday, 14 March 2019 - Strasbourg
    Parliament adopted a resolution urging a new autonomous EU list of high-risk third countries for AML/CTF and calls for a timely, transparent delegated act.

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