Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren in Bezug auf ihre Emissionen und Batterielebensdauer (Euro 7)

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm die Texte P9_TA(2023)0394 und P9_TA(2024)0153 zur Euro‑7‑Typgenehmigungsakte (Verfahren 2022/0365(COD), Dokument A9-0298/2023) an; die Plenardebatte fand am 8. November 2023 statt, und Abstimmungen wurden in den Sitzungsprotokollen vom 9. November 2023 (Punkt 5.19) und 13. März 2024 (Punkt 16.1) verzeichnet. Der Bericht wurde vom Berichterstatter Alexandr Vondra im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingebracht.

Was sich ändert

Der angenommene Bericht betrifft einen Vorschlag für eine Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Komponenten und separaten technischen Einheiten, die für solche Fahrzeuge bestimmt sind, hinsichtlich ihrer Emissionen und der Batterielebensdauer. Der Vorschlag sieht außerdem die Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 vor.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen unmittelbar Kraftfahrzeuge und Motoren sowie die Hersteller und Zulieferer von Systemen, Komponenten und separaten technischen Einheiten, die für solche Fahrzeuge bestimmt sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

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