Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich ihrer Emissionen und Batterielebensdauer (Euro 7)

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat die vorläufige Einigung zum Bericht über eine Verordnung zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich ihrer Emissionen und Batterielebensdauer (Euro 7) gebilligt; dies wurde als angenommen in P9_TA(2024)0153 verzeichnet, und P9_TA(2023)0394 ist ebenfalls unter den angenommenen Texten aufgeführt. Die Entscheidung wurde mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen, der Berichterstatter war Alexandr Vondra, und die Angelegenheit wurde vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit behandelt; Debatten und Abstimmungen zu der Angelegenheit sind für 08/11/2023, 09/11/2023 und 13/03/2024 verzeichnet, und die erste Lesung des Parlaments wurde damit geschlossen.

Was sich ändert

Der angenommene Text legt neue EU‑Vorschriften zur Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge und Motoren sowie für Systeme, Komponenten und eigenständige technische Einheiten hinsichtlich ihrer Emissionen und der Batterielebensdauer im Rahmen von Euro 7 fest und hebt die Verordnungen (EC) No 715/2007 und (EC) No 595/2009 auf.

Wer ist betroffen

Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge und Motoren sowie für die für solche Fahrzeuge vorgesehenen Systeme, Komponenten und eigenständigen technischen Einheiten.

Quellen

Offizielle Dokumente

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