Vorübergehende Maßnahmen zur Handelsliberalisierung für Produkte aus Moldau im ersten Lesungsverfahren gebilligt

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm seine Position in erster Lesung am 13. März 2024 zum Kommissionsvorschlag COM(2024)0051 für eine Verordnung über vorübergehende Maßnahmen zur Handelsliberalisierung, die die auf Produkte aus der Republik Moldau anwendbaren Handelszugeständnisse ergänzen, auf — verzeichnet unter A9-0079/2024. Das Parlament nahm das Schreiben des Ratvertreters zur Kenntnis, in dem die Zustimmung zur Annahme der Parlamentsposition zugesichert wurde; die erzielte Einigung mit dem Rat bedeutet, dass die Parlamentsposition der endgültigen Rechtsvorschrift, der Verordnung (EU) 2024/1501, entspricht.

Was sich ändert

Die angenommene Position schafft vorübergehende Maßnahmen zur Handelsliberalisierung, die die in dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Moldau enthaltenen Handelszugeständnisse ergänzen. Das Parlament fordert die Kommission ferner auf, die Angelegenheit an das Parlament zurückzuverweisen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt oder wesentlich ändert, und hat seinen Präsidenten angewiesen, die Position an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente zu übermitteln.

Wer betroffen ist

Die Maßnahmen betreffen unmittelbar Produkte aus der Republik Moldau im Rahmen des Assoziierungsabkommens und betreffen die Europäische Kommission, den Rat und die nationalen Parlamente.

Quellen

Offizielle Dokumente

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