Aussetzung von Teilen der Verordnung 2015/478 für ukrainische Einfuhren – Stellungnahme des Parlaments in erster Lesung

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm seine Stellungnahme in erster Lesung zum Vorschlag der Kommission COM(2025)0107 an, wie im Bericht A10-0059/2025 des Ausschusses für internationalen Handel dargelegt. Berichterstatterin des Ausschusses war Karin Karlsbro; der Ausschuss nahm den Bericht am 8. April 2025 mit einer Schlussabstimmung von 29 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen an.

Was sich ändert

Die Stellungnahme des Parlaments begrenzt die vorgeschlagene Aussetzung auf eine feste Dreijahresdauer und streicht die ursprüngliche Bestimmung der Kommission für stillschweigende dreijährige Verlängerungen, indem sie festlegt, dass die Verordnung vom 6. Juni 2025 bis zum 5. Juni 2028 Anwendung findet. Die Stellungnahme fordert die Kommission außerdem auf, die Angelegenheit an das Parlament zurückzuverweisen, wenn sie ihren Vorschlag ersetzt, wesentlich ändert oder beabsichtigt, ihn wesentlich zu ändern, und weist den Präsidenten an, die Stellungnahme an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente zu übermitteln.

Wer ist betroffen

Die Maßnahme betrifft die Einfuhren ukrainischer Produkte in die Europäische Union und die Anwendung bestimmter Teile der Verordnung (EU) 2015/478.

Quellen

Offizielle Dokumente

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