Entschließung zur Menschenrechtslage in Bangladesch, insbesondere Odhikar

Entscheidung

Die Entschließung des Europäischen Parlaments wurde angenommen als Antrag auf Entschließung B9‑0381/2023 (Verfahren 2023/2833(RSP)), verzeichnet in den als P9_TA(2023)0324 angenommenen Texten, mit dem Dokument vom 12. September 2023.

Was sich ändert

Die Entschließung verurteilt Schikanen, Einschüchterungen und Verletzungen grundlegender Rechte gegen Odhikar und andere Menschenrechtsverteidiger, ruft die bangladeschische Regierung dazu auf, Vergeltungsmaßnahmen einzustellen, die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens und eines fairen Prozesses sicherzustellen, und äußert Besorgnis über die eskalierende Repression, Massenverhaftungen und den übermäßigen Einsatz von Gewalt im Vorfeld der Wahlen im Januar 2024; sie erinnert außerdem daran, dass Bangladeschs Zugang zu GSP‑Präferenzen von Verbesserungen der Menschenrechtslage abhängt und dass anhaltende schwere Verstöße die Berechtigung für GSP+ in Frage stellen könnten, und fordert, die Entschließung an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft unmittelbar Odhikar und Menschenrechtsverteidiger, Oppositionsmitglieder und Demonstrierende in Bangladesch und hat Auswirkungen auf Bangladeschs Handelspräferenzen im Rahmen des EBA/GSP‑Systems der EU.

Quellen

Offizielle Dokumente

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