Entschließung zum Entwurf eines Durchführungsbeschlusses über die Verlängerung der Zulassung der gentechnisch veränderten Baumwolle MON 88913

Entscheidung

Am 13. November 2025 verabschiedete das Europäische Parlament die Entschließung B10‑0492/2025 (P10_TA(2025)0289) zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Verlängerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Baumwolle MON 88913 (MON‑88913‑8) enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr gewonnen wurden. Der Entschließungsantrag wurde vom Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit eingebracht.

Was sich ändert

Die Entschließung stellt fest, dass der Entwurf des Beschlusses der Kommission die Durchführungsbefugnisse nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 überschreitet und nicht mit dem Unionsrecht sowie den Vorsorgezielen dieser Verordnung vereinbar ist. Sie fordert die Kommission auf, den Entwurf zurückzuziehen, die Zulassung nicht zu verlängern wegen Bedenken im Zusammenhang mit dem Einsatz des Herbizids Glyphosat, den Auswirkungen auf die Biodiversität und unzureichenden Nachweisen zur Langzeitsicherheit, und verlangt einen Legislativvorschlag zur Reform der GVO-Entscheidungsfindung.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft unmittelbar Bayer Agriculture B.V. und Bayer CropScience LP als Antragsteller, die Kommission, die Mitgliedstaaten, die EFSA sowie Betreiber, die Erzeugnisse, die gentechnisch veränderte Baumwolle MON 88913 enthalten oder aus ihr hergestellt wurden, auf den Binnenmarkt der EU bringen.

Quellen

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