Verordnung über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs angenommen

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 13. November 2025 die zweite Lesung zur Stellungnahme des Rates in erster Lesung empfohlen, mit dem Ziel, eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Verfahren 2023/0163(COD) anzunehmen. Das Plenum stellte fest, dass keine Vorschläge zur Ablehnung der Stellungnahme des Rates oder Änderungsanträge gemäß den Geschäftsordnungsregeln 68 und 69 eingereicht worden waren; die Stellungnahme des Rates galt als gebilligt und der vorgeschlagene Rechtsakt wurde als P10_TA(2025)0260 angenommen, entsprechend dem Text A10-0217/2025 und dem Berichterstatter des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, Sérgio Humberto.

Was sich ändert

Die angenommene Maßnahme schafft eine neue Verordnung über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und hebt ausdrücklich die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 auf, wodurch der frühere Rechtsrahmen rechtlich ersetzt wird. Das Ergebnis setzt die Stellungnahme des Rates in erster Lesung um, wie sie vom Parlament in seiner Empfehlung zur zweiten Lesung berücksichtigt wurde.

Wer ist betroffen

Die Verordnung betrifft unmittelbar die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs als Gegenstand des neuen Rechtsakts.

Quellen

Offizielle Dokumente

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