Pressekonferenz zur vorgeschlagenen Verordnung über Zwangsarbeit

Was beschlossen wurde

Die vorgeschlagene Verordnung würde der EU das Recht einräumen, den Verkauf, Import und Export von Produkten zu verbieten, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die Verbote würden auf den Ergebnissen von Untersuchungen durch nationale Behörden der Mitgliedstaaten oder die Europäische Kommission beruhen. Verbotene Produkte müssten vom EU-Markt zurückgezogen und gespendet, recycelt oder vernichtet werden; nicht konforme Unternehmen könnten mit Geldstrafen belegt werden.

Wer betroffen ist

Untersuchungen würden von den Behörden der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission durchgeführt. Die Maßnahmen würden Unternehmen betreffen, deren Produkte als mit Zwangsarbeit hergestellt festgestellt werden, sowie den EU-Markt, auf dem solche Waren verkauft werden. Waren könnten wieder auf den Markt zugelassen werden, wenn ein Unternehmen Zwangsarbeit aus seinen Lieferketten beseitigt.

Nächste Schritte

Eine Pressekonferenz mit federführenden Abgeordneten findet am Dienstag, 23. April 2024 um 14.00 CET im Europäischen Parlament in Straßburg statt und wird per Webstream live übertragen und aufgezeichnet; akkreditierte Medien können persönlich teilnehmen und Fernfragende können den Interactio-Link verwenden.

Quellen

Offizielle Dokumente

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