Position des Europäischen Parlaments zu den an die Europäische Arzneimittelagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelten (angenommen am 12. Dezember 2023)

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm in erster Lesung eine Position an mit Blick auf die Annahme der Verordnung (EU) 2023/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die an die Europäische Arzneimittelagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte. Die Position wurde am 12. Dezember 2023 angenommen und ist unter der Referenz EP-PE_TC1-COD(2022)0417 verzeichnet; das Dokument ist in PDF- und DOC-Formaten verfügbar.

Was sich ändert

Die angenommene Position ändert die Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2022/123 und hebt die Verordnung (EU) Nr. 658/2014 sowie die Verordnung des Rates (EG) Nr. 297/95 auf. Der Text befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen für die an die Europäische Arzneimittelagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte.

Wer ist betroffen

Direkt betroffen sind diejenigen, die zur Zahlung von Gebühren und Entgelten an die Europäische Arzneimittelagentur verpflichtet sind, ebenso wie die genannten Unionsrechtsakte, die geändert oder aufgehoben werden.

Quellen

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