Parlamentarische Entschließung zu Menschenrechten in Bangladesch und Odhikar

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zur Menschenrechtslage in Bangladesch, insbesondere zum Fall Odhikar, angenommen; sie ist als Entschließungsantrag B9‑0382/2023 verzeichnet und unter dem angenommenen Text P9_TA(2023)0324 gelistet. Der Antrag wurde am 12.9.2023 eingebracht und das Dokument zuletzt am 18 September 2023 aktualisiert.

Was sich ändert

Der Text beklagt eine Verschlechterung der Menschenrechte in Bangladesch und nennt erzwungene Verschleppten, außergerichtliche Tötungen und systematische Schikanen der Zivilgesellschaft. Er führt Vorwürfe gegen Odhikar an, darunter die Entziehung der Registrierung, Medienverleumdung, gemeldete Überwachungsmaßnahmen, frühere Inhaftierungen ihrer Führungskräfte und laufende Strafverfahren. Er fordert die bangladeschischen Behörden auf, die Anklagen zurückzuziehen, die Registrierung von Odhikar wiederherzustellen, das rechtsstaatliche Verfahren zu respektieren und internationale Beobachter zuzulassen, drängt auf Zusammenarbeit mit UN-Gremien, verlangt verstärkte EU-Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger durch den EEAS und die EU-Delegation in Dhaka und bittet die Kommission, die Prüfung der Einhaltung des GSP im Rahmen der Vereinbarung "Everything But Arms" zu verstärken.

Betroffene

Die Entschließung betrifft unmittelbar Bangladesch und die NGO Odhikar und richtet sich an die bangladeschische Zivilgesellschaft sowie an EU-Institutionen, darunter die Kommission, den Rat, den EEAS und die EU-Delegation in Dhaka.

Quellen

Offizielle Dokumente

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