Parlament erhebt keine Einwände gegen delegierten Rechtsakt zur Aktualisierung der Regeln für Zollkontingente nach dem EU‑Neuseeland‑Freihandelsabkommen

Entscheidung

Das Europäische Parlament erklärte, dass es keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der Kommission C(2024)01499 vom 13. März 2024 zur Änderung der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2020/760 erhoben habe; der Entwurf der Entscheidung erscheint als B9‑0200/2024 und der angenommene Text als P9_TA(2024)0287, und das Parlament wies seinen Präsidenten an, die Entscheidung an den Rat und die Kommission zu übermitteln.

Was sich ändert

Die delegierte Verordnung aktualisiert die delegierte Verordnung (EU) 2020/760, um mehrere neue tarifäre Kontingente und Änderungen bestehender länderbezogener tarifärer Kontingente der WTO aufzunehmen, die durch das Freihandelsabkommen zwischen der Union und Neuseeland eingeführt wurden, und löscht veraltete Bestimmungen über ein Exporttarifkontingent für Milchpulver. Die geänderte delegierte Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Regeln für die Verwaltung von Einfuhr‑ und Ausfuhr‑Zollkontingenten, die zulassungspflichtig sind.

Wer ist betroffen

Die Änderungen betreffen Erzeugnisse mit Ursprung in Neuseeland sowie die Verwaltung der Zolltarifkontingente der Union gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, einschließlich der Bestimmungen zu Exporttarifkontingenten für Milchpulver.

Quellen

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