Parlament erhebt Einwände gegen die Erneuerung der Zulassung von MON 810

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete am 26. November 2024 eine Entschließung (P10_TA(2024)0041), in der es gegen die Durchführungsentscheidung (EU) 2024/1828 Einspruch erhebt, die die Zulassung für das Inverkehrbringen von Futtermitteln, die den gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthalten, daraus bestehen, sowie von Lebens- und Futtermittelprodukten, die aus dem gentechnisch veränderten Mais MON 810 hergestellt wurden, erneuert. In der Entschließung wird festgehalten, dass der Ständige Ausschuss und der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgegeben haben, und es wird auf die positive Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 30. November 2023 verwiesen, die am 19. Januar 2024 veröffentlicht wurde.

Was sich ändert

Das Parlament kommt zu dem Schluss, dass die Durchführungsentscheidung (EU) 2024/1828 die Durchführungsbefugnisse der Kommission überschreitet und nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, und fordert die Kommission auf, die Entscheidung aufzuheben. Es drängt die Kommission außerdem, Nachhaltigkeits- und internationale Verpflichtungen zu berücksichtigen, und verlangt, dass künftige Entwürfe von Durchführungsrechtsakten eine erläuternde Begründung enthalten, in der dargelegt wird, wie sie das ‚do no harm‘-Prinzip wahren.

Betroffene

Die Entschließung betrifft die Kommission, die Mitgliedstaaten, die EFSA, den Antragsteller Bayer Agriculture BV/Bayer CropScience LP sowie Betreiber, die MON-810-Lebensmittel und -Futtermittel auf dem Binnenmarkt der Union in Verkehr bringen.

Quellen

Offizielle Dokumente

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