Parlament erhebt Einwand gegen EU‑Zulassung einer dreifach kombinierten gentechnisch veränderten Sojabohne

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Entschließungsantrag (B10‑0244/2025) angenommen, der vom ENVI‑Ausschuss gemäß Regel 115(2) und (3) eingebracht wurde; der Text wurde als P10_TA(2025)0106 angenommen. Der von den Abgeordneten Anja Hazekamp, Martin Häusling, Biljana Borzan und Sirpa Pietikäinen vorbereitete Antrag trägt einen Einwand gegen den Entwurf der Durchführungsentscheidung der Kommission D105678/01 im Verfahren 2025/2647(RSP).

Was sich ändert

Die angenommene Entschließung stellt nach Regel 115(2) und (3) einen Einwand gegen den Entwurf der Durchführungsentscheidung der Kommission dar, der das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Sojabohne MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr hergestellt werden, genehmigt hätte. Der Entwurf der Entscheidung wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgelegt und ist im Verfahrensvermerk als D105678/01 bezeichnet.

Wer ist betroffen

Das Ergebnis betrifft unmittelbar Produkte, die gentechnisch veränderte Sojabohne MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr hergestellt werden, sowie die zugehörige Durchführungsentscheidung der Kommission.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Thursday, 8 May 2025 - Strasbourg
    The EP adopted a motion for a resolution objecting to the Commission's implementing decision authorising placing on the market GM soybean MON 87705×MON 87708×MON 89788.

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