Parlament legt Einspruch gegen AML/CFT-Verordnung der Kommission ein

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat die Entschließung B10‑0316/2025 angenommen und legt gegen die delegierte Verordnung der Kommission C(2025)03815 (Verfahren 2025/2740(DEA)) vom 10. Juni 2025 Einspruch ein. Es beauftragt seinen Präsidenten, der Kommission mitzuteilen, dass die delegierte Verordnung nicht in Kraft treten kann, und die Entschließung an die Kommission, den Rat sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten weiterzuleiten.

Was sich ändert

Die delegierte Verordnung der Kommission würde die delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 ändern, indem Algerien, Angola, die Elfenbeinküste, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela in den Anhang mit der Liste der Hochrisiko‑Drittländer aufgenommen würden, die schriftliche hochrangige politische Verpflichtungen abgegeben und mit der FATF einen Aktionsplan entwickelt haben, und indem Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate von dieser Liste gestrichen würden. Das Parlament legt gegen den Rechtsakt Einspruch ein und fordert die Kommission auf, einen neuen delegierten Rechtsakt vorzulegen, der die in der Entschließung dargelegten Bedenken berücksichtigt.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft die genannten Drittländer und thematisiert Risiken für das Finanzsystem der Union, den Binnenmarkt, die Mitgliedstaaten, die Kommission sowie andere in der Entschließung genannten EU‑Institutionen und -Organe.

Quellen

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