Parlament lehnt Zulassung des gentechnisch veränderten Maises MON 95275 ab

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete die Entschließung B10‑0060/2025 (P10_TA(2025)0015) zu dem Entwurf der Durchführungsentscheidung der Kommission, mit der das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais MON 95275 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt worden sind, zugelassen werden sollte; der Antrag wurde vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingebracht. Die Entschließung verweist auf die positive Stellungnahme der EFSA, die am 19. Juni 2024 angenommen und am 1. August 2024 veröffentlicht wurde, und stellt fest, dass der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgegeben haben.

Was sich ändert

Das Parlament ist der Auffassung, dass der Entwurf die Durchführungsbefugnisse der Kommission überschreitet und nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, und fordert die Kommission auf, den Entwurf zurückzuziehen, einen neuen Entwurf dem Ausschuss vorzulegen und die Zulassung der gentechnisch veränderten Kulturpflanze nicht zu erteilen. Die Entschließung drängt die Kommission zudem, im Rahmen von Handelsverhandlungen für eine Angleichung der Standards zu sorgen, internationale Abkommen und Nachhaltigkeitsverpflichtungen zu berücksichtigen sowie die Überwachung und die unabhängige Überprüfung von Daten zu stärken.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft unmittelbar die Kommission, die Mitgliedstaaten, die EFSA, den Antragsteller Bayer Agriculture B.V. sowie die Betreiber von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln, die MON 95275 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt wurden.

Quellen

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