Das Parlament unterstützt vorübergehende Handelsliberalisierung für ukrainische Produkte

Entscheidung

Das Europäische Parlament verabschiedete am 23 April 2024 (Referenz EP-PE_TC1-COD(2024)0028) in erster Lesung eine Position im Hinblick auf die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/... über vorübergehende handelsliberalisierende Maßnahmen. Die parlamentarische Position ist dokumentiert und auf der Website des Parlaments in PDF- und DOC-Formaten verfügbar.

Was sich ändert

Der Text enthält vorübergehende handelsliberalisierende Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die für ukrainische Produkte unter dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits geltenden Handelszugeständnisse zu ergänzen. Er schlägt daher Änderungen auf EU-Ebene durch die Verordnung (EU) 2024/... vor, um die handelsrechtliche Behandlung dieser ukrainischen Produkte anzupassen.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen ukrainische Produkte, die vom Assoziationsabkommen erfasst werden, sowie die Vertragsparteien dieses Abkommens, nämlich die Europäische Union, die Europäische Atomgemeinschaft, ihre Mitgliedstaaten und die Ukraine.

Quellen

Neueste EU-Handelsentwicklungen

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