Parlament bittet EuGH um Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Aufteilung des EU–Mercosur‑Abkommens

Entscheidung

Das Parlament nahm die Entschließung B10‑0061/2026 (Verfahren 2026/2560(RSP)) an, um den Gerichtshof um eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit mit den Verträgen hinsichtlich des vorgeschlagenen Partnerschaftsabkommens und des vorgeschlagenen vorläufigen Handelsabkommens zu ersuchen, und wies seinen Präsidenten an, diese Stellungnahme anzufordern und die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission zu unterrichten.

Was sich ändert

Die Entschließung stellt die Entscheidung der Kommission, ein ursprünglich als einheitliches gemischtes Assoziationsabkommen verhandeltes Abkommen aufzuteilen, in Frage und ersucht den Gerichtshof zu prüfen, ob diese Aufteilung die Kompetenzverteilung, das Verfahren nach Artikel 218 AEUV, das institutionelle Gleichgewicht sowie die Verpflichtungen der Union in Bezug auf Umwelt- und Politikkohärenz verändert.

Wer ist betroffen

Es betrifft die EU und ihre Mitgliedstaaten, den Gemeinsamen Markt des Südens und dessen Mitgliedstaaten, die Agrar- und Lebensmittelsektoren, die Verbraucher sowie die beteiligten EU‑Institutionen.

Quellen

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