Parlament verabschiedet Regeln zur Transparenz der Interessenvertretung von Drittstaaten

Entscheidung

Das Europäische Parlament billigte den Vorschlag der Kommission und die Änderungen des Ausschusses und nahm den Plenartext P10_TA(2025)0306 an. Das Parlament stimmte außerdem einem Antrag zu, die Angelegenheit an den Ausschuss für den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen zurückzuverweisen, auf Ersuchen des Berichterstatters gemäß Regel 60(4).

Was sich ändert

Die angenommene Maßnahme legt harmonisierte Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der im Auftrag von Drittstaaten ausgeübten Interessenvertretung fest und ändert die Richtlinie (EU) 2019/1937, wie im Vorschlag der Kommission COM(2023)0637 und im Ausschussbericht C9-0464/2023 dargelegt. Der parlamentarische Text schafft damit einheitliche Transparenzverpflichtungen für eine solche Interessenvertretung von Drittstaaten im gesamten Binnenmarkt.

Wer ist betroffen

Die Regeln richten sich an die im Auftrag von Drittstaaten ausgeübte Interessenvertretung sowie an Stellen, die der Richtlinie (EU) 2019/1937 unterliegen und im Binnenmarkt tätig sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Thursday, 27 November 2025 - Strasbourg
    Parliament adopted the directive on transparency of third-country interest representation and approved referral back to committee for interinstitutional negotiations.

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