Einspruch gegen die Autorisierung der Kommission für den gentechnisch veränderten Raps MON 94100

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm einen Entschließungsantrag an, der vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) eingebracht wurde, und erhob gemäß Regel 112(2) und (3) Einspruch gegen den Entwurf der Durchführungsentscheidung der Kommission D086347/01, mit der das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderten Raps MON 94100 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt sind, genehmigt werden sollte (Verfahren 2023/2537(RSP), Dokument B9-0162/2023); der Text wurde als P9_TA(2023)0063 angenommen und die Abstimmung erforderte eine einfache Mehrheit. Verantwortliche Abgeordnete waren Martin Häusling, Anja Hazekamp, Sirpa Pietikäinen und Günther Sidl.

Was ändert sich

Die in den Plenarprotokollen verzeichnete praktische Rechtswirkung besteht in der förmlichen Ablehnung des Entwurfs der Durchführungsentscheidung der Kommission, mit der das Inverkehrbringen dieser Produkte genehmigt werden sollte; damit wird eine negative parlamentarische Stellungnahme gemäß Regel 112, wie im angenommenen Antrag dargelegt, registriert.

Wer ist betroffen

Dieses Ergebnis betrifft unmittelbar Produkte, die gentechnisch veränderten Raps MON 94100 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt sind, sowie die Genehmigung der Kommission zum Inverkehrbringen dieser Produkte.

Quellen

Offizielle Dokumente

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