Keine Einwendungen gegen eine delegierte Verordnung: Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2025/530 hinsichtlich ihres Anwendungsdatums
Entscheidung
Das Europäische Parlament erklärte, dass es gegen die delegierte Verordnung der Kommission C(2025)03819 vom 12. Juni 2025 zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2025/530 hinsichtlich ihres Anwendungsdatums keine Einwendungen hat. Es stellte fest, dass innerhalb der in Regel 114 Absatz 6 festgelegten Frist, die am 8. Juli 2025 ablief, keine Einwendungen erhoben wurden, und wies seinen Präsidenten an, die Entscheidung an den Rat und die Kommission weiterzuleiten.
Was sich ändert
Die delegierte Verordnung ändert das Anwendungsdatum der delegierten Verordnung (EU) 2025/530, durch die die Republik Ghana und ihre Timber Industry Development Division in Anhang I aufgenommen und in Anhang III zur Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates die vom FLEGT-Lizenzierungssystem erfassten Erzeugnisse aufgeführt werden. Die Änderung soll sicherstellen, dass Sendungen, die Ghana vor dem 30. Juni 2025 verlassen, ausreichend Zeit haben, die Union zu erreichen, ohne dass die Verpflichtung besteht, durch eine FLEGT-Lizenz abgedeckt zu sein.
Wer betroffen ist
Die Entscheidung und die Änderung betreffen unmittelbar den Holzhandel zwischen der Union und der Republik Ghana, die Timber Industry Development Division, Betreiber, die an der FLEGT-Lizenzierung beteiligt sind, sowie Wirtschaftsbeteiligte sowohl in Ghana als auch in der Union.
Quellen
Offizielle Dokumente
- Wednesday, 9 July 2025 - Strasbourg Parliament declares no objections to Delegated Regulation (EU) 2025/530 amending the FLEGT licensing regime and forwards the decision to the Council and the Commission.
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