Konservierungs- und Kontrollmaßnahmen für das NEAFC‑Gebiet angenommen

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm eine vorläufige Einigung über den Bericht zu einer Verordnung an, die Erhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen festlegt, die im Gebiet gelten, das von der Konvention über die künftige multilaterale Zusammenarbeit in der Fischerei im Nordostatlantik erfasst ist (Verfahren 2023/0206(COD), COM(2023)0362), mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und wurde als angenommen unter [P9_TA(2024)0199] protokolliert.

Was sich ändert

Der angenommene Text schafft eine Verordnung, die Erhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen für das NEAFC‑Gebiet festlegt, ändert die Verordnung (EU) 2019/1241 und die Verordnung des Rates (EG) Nr. 1224/2009 und hebt die Verordnung des Rates (EWG) Nr. 1899/85 sowie die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 auf. Damit wurde die erste Lesung des Parlaments abgeschlossen.

Wer betroffen ist

Die Maßnahmen gelten für die Fischerei und für Betreiber, die im vom NEAFC‑Übereinkommen abgedeckten Gebiet des Nordostatlantiks tätig sind, und stehen in Wechselwirkung mit dem Rechtsrahmen der EU für die Fischerei.

Quellen

Offizielle Dokumente

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