Mobilisierung des EGF für Entlassungen bei BelGaN (EGF/2025/001 BE/BelGaN)
Entscheidung
Das Europäische Parlament nahm am 8. Oktober 2025 die Entschließung P10_TA(2025)0220 an, mit der der Vorschlag der Kommission und die der Entschließung beigefügte Entscheidung (Endakt Entscheidung (EU) 2025/2133) zur Mobilisierung des Europäischen Globalisierungsanpassungsfonds für den Antrag EGF/2025/001 BE/BelGaN gebilligt wurden und bestätigte, dass Belgien einen finanziellen Beitrag in Höhe von EUR 931,690 erhält.
Was sich ändert
Der Beitrag entspricht 85% der insgesamt förderfähigen Kosten in Höhe von EUR 1,096,107 und deckt personalisierte Leistungen (EUR 1,052,607) sowie vorbereitende, Management- und Verwaltungstätigkeiten (EUR 43,500); personalisierte Leistungen begannen am 8. August 2024 und sind für 24 Monate nach Inkrafttreten der Entscheidung förderfähig, während Verwaltungsausgaben, die seit dem 31. Juli 2024 angefallen sind, für 31 Monate nach Inkrafttreten förderfähig sind. Zu den personalisierten Maßnahmen gehören Informationsveranstaltungen, Outplacement, Aus‑ und Weiterbildungen, betriebliche Schulungen, Jobmessen, Unterstützung bei der Stellensuche, Job‑Scouting und Job‑Matching.
Betroffene
Die Maßnahmen richten sich an 417 bei BelGaN entlassene Arbeitnehmer in der Provinz Ostflandern (NACE‑Division 26, Herstellung von Computer-, Elektronik- und Optikprodukten), wobei der flämische Arbeitsdienst VDAB die nationale Vorfinanzierung und Kofinanzierung übernimmt.
Quellen
Offizielle Dokumente
- Wednesday, 8 October 2025 - Strasbourg Parliament and Council adopt the decision to mobilise the European Globalisation Adjustment Fund for BelGaN in Belgium, approving EUR 931,690 (85%) to support re-employment measures.
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