Quecksilber: Änderungen zu Zahnamalgam und quecksilberhaltigen Produkten angenommen

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm die vorläufige Einigung zum Bericht A9-0002/2024 am 10. April 2024 an, wobei der angenommene Text als P9_TA(2024)0191 verzeichnet und mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde. Dieses Ergebnis schloss die erste Lesung des Parlaments zu dem ausgehenden Vorschlag COM(2023)0395 im Verfahren 2023/0272(COD) ab.

Was sich ändert

Der angenommene Text ändert die Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber, indem er Bestimmungen einführt, die sich speziell auf Zahnamalgam und andere quecksilberhaltige Produkte beziehen, die Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Die Rechtswirkung besteht darin, die bestehende Quecksilberverordnung so zu ändern, dass diese Produktkategorien unter den geänderten Regeln behandelt werden.

Wer betroffen ist

Die Maßnahmen betreffen unmittelbar Hersteller, Einführer und Ausführer von Zahnamalgam und anderen quecksilberhaltigen Produkten und folgen dem Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Berichterstatterin Marlene Mortler.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 10 April 2024 - Brussels
    Parliament adopted the provisional agreement, closing first reading on the regulation amending Regulation (EU) 2017/852 on mercury for dental amalgam and mercury-added products.

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