Mercosur: Abgeordnete billigen Regeln zum Schutz der EU‑Landwirtschaft

Kurz zum Verfahren

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedete einen Verordnungsentwurf, der Verfahren zur vorübergehenden Aussetzung von Zollpräferenzen für Agrarimporte aus Mercosur-Staaten festlegt, falls diese Importe den Schutz der EU-Erzeuger beeinträchtigen. Die Maßnahme wurde mit 27 Stimmen dafür, 8 dagegen und 7 Enthaltungen angenommen und enthält eine Änderung zu Gegenseitigkeitsverpflichtungen, wonach Mercosur EU-Produktionsstandards anzuwenden hat.

Worum es geht

Die Abgeordneten senkten den Auslöser für Kommissionsuntersuchungen auf einen Anstieg der Einfuhren sensibler Produkte wie Geflügel oder Rindfleisch um 5 % auf Dreijahresdurchschnittsbasis und verkürzten die Untersuchungszeiträume allgemein von sechs auf drei Monate sowie für sensible Produkte von vier auf zwei Monate. Die Schutzmaßnahmen sollen den Schutz der EU-Landwirte stärken vor dem weiteren Hintergrund der EU‑Mercosur‑Partnerschaft und des vorläufigen Handelsabkommens, die beide bilaterale Schutzklauseln enthalten und noch der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Die EU ist Mercosurs zweitwichtigster Warenhandelspartner mit Exporten in Höhe von 57 Mrd. € im Jahr 2024 und macht ein Viertel des Mercosur-Dienstleistungshandels aus, mit 29 Mrd. € im Jahr 2023.

Zeitplan

Das Parlament wird sein Verhandlungsmandat in der Plenarsitzung vom 15. bis 18. Dezember verabschieden, woraufhin die interinstitutionellen Verhandlungen mit den Regierungen der EU beginnen können.

Quellen

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