Lebensmittel für den menschlichen Verzehr: Änderung bestimmter 'Frühstücks'-Richtlinien

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die vorläufige Vereinbarung über den Ausschussbericht zum Vorschlag zur Änderung mehrerer Ratsrichtlinien angenommen; die Plenartagung verabschiedete den Text P9_TA(2024)0193 und schloss damit die erste Lesung des Parlaments am 10. April 2024 in Brüssel ab. Das Aktenzeichen lautet 2023/0105(COD) und der ausgewählte Bericht war A9‑0385/2023.

Änderungen

Der angenommene Text ändert die Richtlinie 2001/110/EG des Rates betreffend Honig, die Richtlinie 2001/112/EG des Rates betreffend Fruchtsäfte und bestimmte ähnliche Erzeugnisse zur Verwendung als Lebensmittel, die Richtlinie 2001/113/EG des Rates betreffend Fruchtaufstriche, Gelees und Marmeladen sowie gesüßtes Kastanienpüree zur Verwendung als Lebensmittel, und die Richtlinie 2001/114/EG des Rates betreffend bestimmte ganz oder teilweise dehydrierte konservierte Milch für den menschlichen Verzehr. Der Bericht wurde vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt; Berichterstatter war Alexander Bernhuber.

Betroffene

Die Änderungen betreffen die durch die aufgeführten Ratsrichtlinien abgedeckten Lebensmittel und Betreiber in den Bereichen Honig, Fruchtsäfte und ähnliche Erzeugnisse, Fruchtaufstriche und verwandte Produkte sowie bestimmte ganz oder teilweise dehydrierte konservierte Milch.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 10 April 2024 - Brussels
    Parliament adopted the provisional agreement amending directives on honey, fruit juices, jams, chestnut purée, and dehydrated milk, closing its first reading.

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language