Lebensmittel für den menschlichen Verzehr: Änderung bestimmter 'Frühstücks'-Richtlinien

Entscheidung

Das Parlament hat den Bericht A9-0385/2023 zum Kommissionsvorschlag COM(2023)0201 im Verfahren 2023/0105(COD) angenommen. Die angenommenen Texte sind P9_TA(2023)0445 und P9_TA(2024)0193, und die Abstimmung ist im Protokoll vom 12.12.2023, Punkt 7.2, vermerkt.

Was sich ändert

Der Bericht ändert die Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig, die Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte ähnliche Erzeugnisse, die Richtlinie 2001/113/EG des Rates über Fruchtmarmeladen, Gelees und Marmeladen sowie gesüßtes Kastanienpüree und die Richtlinie 2001/114/EG des Rates über bestimmte teilweise oder vollständig dehydrierte konservierte Milch zum menschlichen Verzehr, wie in COM(2023)0201 dargelegt.

Wer ist betroffen

Die Änderungen betreffen Betreiber und Produkte in den Sektoren Honig, Fruchtsaft, Marmelade und konservierte Milch, die von den genannten Richtlinien des Rates erfasst sind. Der Bericht wurde vom Berichterstatter Alexander Bernhuber vorgelegt, mit Beiträgen der Kommissarin Kadri Simson und des Abgeordneten Daniel Buda.

Quellen

Offizielle Dokumente

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