Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten in Bangladesch, insbesondere Odhikar

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Entschließungsantrag B9‑0384/2023 zur Menschenrechtssituation in Bangladesch, insbesondere zum Fall Odhikar, im Verfahren 2023/2833(RSP) an; er ist als P9_TA(2023)0324 verzeichnet; das Dokument wurde zuletzt am 12. September 2023 aktualisiert.

Was sich ändert

Der angenommene Text fordert die Behörden in Bangladesch auf, den Einsatz übermäßiger Gewalt und willkürlicher Verhaftungen zu beenden, ein sicheres Umfeld für Menschenrechtsverteidiger zu schaffen, die Aberkennung der Registrierung von Odhikar aufzuheben und die Anklagen gegen dessen Funktionäre fallen zu lassen sowie sicherzustellen, dass digitale Gesetzgebung mit dem internationalen Menschenrechtsrecht vereinbar ist, während er die EU‑Organe auffordert, diese Bedenken systematisch anzusprechen und die Everything But Arms‑Regelung Bangladeschs an Verbesserungen der Menschenrechte zu knüpfen.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft unmittelbar Bangladesch und seine Zivilgesellschaft, einschließlich Menschenrechtsverteidiger, religiöser Minderheiten, Journalistinnen und Journalisten sowie die NGO Odhikar, und sie richtet sich an Maßnahmen der EU‑Institutionen, der Mitgliedstaaten und der Kommission.

Quellen

Offizielle Dokumente

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