Entschließung des Europäischen Parlaments: Gaza am Rande des Zusammenbruchs – EU‑Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger, die dringende Freilassung von Geiseln und der Weg zu einer Zwei‑Staaten‑Lösung

Entscheidung

Das Parlament verabschiedete die Entschließung B10‑0385/2025 im Rahmen des Verfahrens 2025/2852(RSP), eingereicht als B10‑0385/2025, mit dem Dokument datiert auf den 8.9.2025 und zuletzt aktualisiert am 10. September 2025; der Text ist als angenommen verzeichnet.

Was sich ändert

Die Entschließung fordert die unmittelbare und bedingungslose Freilassung aller israelischen Geiseln und die Gewährung des Zugangs für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, verlangt eine deutliche Erhöhung der humanitären Hilfe für Gaza, die die Zivilbevölkerung erreichen und nicht umgeleitet werden darf, und verurteilt die Entführung von Hilfskonvois durch die Hamas. Sie weist die Kommission an, sicherzustellen, dass ihr vorgeschlagenes Unterstützungsprogramm in Höhe von 1,6 Mrd. EUR transparent, streng überwacht und an Bedingungen geknüpft ist, um die Finanzierung von Terrorismus zu verhindern, bekräftigt, dass keine EU‑Mittel an terroristische Organisationen fließen dürfen, und drängt auf diplomatische Anstrengungen hin auf eine verhandelte Zwei‑Staaten‑Lösung, wobei jegliche Anerkennung palästinensischer Staatlichkeit an die Freilassung der Geiseln und die Zerschlagung der Hamas geknüpft werden soll.

Wer betroffen ist

Die Entschließung richtet sich unmittelbar an Gaza und dessen Zivilbevölkerung, Israel und israelische Geiseln, die Hamas, die Palästinensische Autonomiebehörde, die EU‑Institutionen und die Mitgliedstaaten sowie an EU‑Finanzierungsregelungen.

Quellen

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