Entschließung des Europäischen Parlaments zur Inhaftierung von Dr. Gubad Ibadoghlu in Aserbaidschan

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm einen Entschließungsantrag zum Fall von Dr. Gubad Ibadoghlu, der in Aserbaidschan inhaftiert ist, an; der Fall ist als B9‑0369/2023 und P9_TA(2023)0323 unter dem Verfahren 2023/2832(RSP) verzeichnet, und das Dokument wurde zuletzt am 12. September 2023 aktualisiert. Der Text verurteilt seine Festnahme, äußert tiefe Besorgnis über Berichte, dass er schwer erkrankt ist, und enthält konkrete Aufforderungen an die aserbaidschanischen Behörden und an EU‑Stellen.

Was sich ändert

Die Entschließung fordert die Freilassung Ibadoghlus und verlangt, bis zur Freilassung, die Versorgung mit Nahrung, Wasser, notwendiger medizinischer Behandlung einschließlich unabhängiger Untersuchungen sowie Schutz vor Folter und anderer Misshandlung. Sie fordert die Achtung seiner Rechte auf ein faires Verfahren, einschließlich des Zugangs zu einem Anwalt, drängt auf eine zügige unabhängige Untersuchung der Verhaftungen und der mutmaßlichen Misshandlungen und bittet die EU, sicherzustellen, dass menschenrechtliche Verpflichtungen in das neue Partnerschaftsabkommen mit Aserbaidschan aufgenommen werden; außerdem weist sie den Präsidenten des Parlaments an, die Entschließung an die relevanten EU‑ und nationalen Stellen weiterzuleiten.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft direkt Dr. Gubad Ibadoghlu und seine Ehefrau Irada Bayramova, die aserbaidschanischen Behörden und richtet sich an EU‑Institutionen sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten.

Quellen

Offizielle Dokumente

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