Entschließung des Europäischen Parlaments zur Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2025/1093

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung (Dokument B10-0321/2025, angenommener Text P10_TA(2025)0149) zur Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2025/1093 vom 22. Mai 2025 im Verfahren 2025/2739(RSP) angenommen.

Was sich ändert

Die Entschließung hält die Durchführungsverordnung für eine Überschreitung der Durchführungsbefugnisse der Kommission und fordert die Kommission auf, die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2025/1093 aufzuheben und das länderspezifische Benchmarking-System so zu überarbeiten, dass es auf aktuellen Daten basiert, regionale Differenzierung zulässt und eine transparente Gewichtung der Risikoindikatoren enthält. Sie drängt die Kommission, klare, zeitlich befristete und transparente Verfahren für die regelmäßige Neubewertung der Risikoeinstufung zu etablieren, die Erzeugerländer und Interessenträger in inklusive Prozesse einzubeziehen und ergänzende Maßnahmen wie Forstpartnerschaften, technische Unterstützung und Anreize für fairen Handel einzusetzen.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft direkt die Kommission, die Länder, die die betreffenden Rohstoffe produzieren, die Mitgliedstaaten sowie Interessenträger, die an Rohstofflieferketten und Forstverwaltung beteiligt sind.

Quellen

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