Entschließung des Europäischen Parlaments zu engeren Beziehungen zu Armenien und zur Notwendigkeit eines Friedens zwischen Armenien und Aserbaidschan

Entscheidung

Die Entschließung B9‑0167/2024 wurde vom Europäischen Parlament im Rahmen des Verfahrens 2024/2580(RSP) am 8. März 2024 angenommen und als "Texts adopted P9_TA(2024)0158" verzeichnet.

Was sich ändert

Die Entschließung verurteilt die wiederholte Anwendung von Gewalt zwischen Armenien und Aserbaidschan und fordert die Wiederaufnahme von Gesprächen zur Ausarbeitung eines umfassenden, nachhaltigen Friedensvertrags, der die Rechte und die Sicherheit der Armenier von Bergkarabach sowie anderer betroffener Bevölkerungsgruppen garantiert. Sie begrüßt eine vertiefte EU‑Armenien‑Zusammenarbeit, unterstützt die Verstärkung und mögliche Verlängerung der EU‑Mission in Armenien, fordert den Hohen Vertreter und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EEAS) auf, die Verhandlungen über eine erneuerte Partnerschaft mit Aserbaidschan auszusetzen, bis Bedingungen in Bezug auf Rechte und Sicherheit erfüllt sind, und ersucht den Rat, gezielte Sanktionen in Erwägung zu ziehen, sowie die Kommission, eine strategische Partnerschaft mit Aserbaidschan im Energiebereich zu überdenken.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft unmittelbar Armenien, Aserbaidschan und die Armenier von Bergkarabach, EU‑Institutionen einschließlich des Hohen Vertreters, des EEAS, des Rates und der Kommission sowie den Energiesektor, in dem eine strategische Partnerschaft mit Aserbaidschan geprüft wird.

Quellen

Offizielle Dokumente

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