Einigung über Maßnahmen zur Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette

Zentrale Entwicklung

Die Mitgesetzgeber haben eine vorläufige Einigung erzielt, um sicherzustellen, dass die Endpreise für Lebensmittel Faktoren wie die tatsächlichen von den Landwirtinnen und Landwirten getragenen Produktionskosten widerspiegeln, und um die Mitgliedstaaten zu verpflichten, Indikatoren als vertragliche Referenzwerte festzulegen und online zu veröffentlichen. Der Text stärkt die Rolle der Erzeugerorganisationen, indem er ihnen ermöglicht, direkt mit Käufern zu verhandeln und den Kontakt der Käufer zu einzelnen Erzeugern zu beschränken, klärt die Kriterien für als „fair“ oder „gerecht“ gekennzeichnete Produkte, definiert Fleisch als „essbare Teile von Tieren“ unter Ausschluss im Labor gezüchteter Produkte und legt Regeln zur Verwendung des Begriffs „kurze Lieferkette“ fest.

Warum das wichtig ist

Die Maßnahmen sollen die Verhandlungsposition der Landwirtinnen und Landwirte stärken und Einkommen schützen, indem die kollektive Organisation gefördert, bestimmte Fleischbezeichnungen für tierische Produkte vorbehalten und die Kennzeichnung präzisiert wird, um irreführende Angaben zu verhindern. Die Einigung umfasst zudem Unterstützung für den Milchsektor durch verpflichtende schriftliche Verträge mit Ausnahmeregelungen für Preisindikatoren und Überprüfungsklauseln, um den schwierigen Bedingungen des Sektors Rechnung zu tragen.

Nächster Schritt

Die vorläufige Einigung muss vom Parlament und vom Rat gebilligt werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.

Quellen

Offizielle Dokumente

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Vom selben Institut

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language