Europäisches Parlament wendet sich gegen Verlängerung der Zulassung der gentechnisch veränderten Sojabohne MON 87708

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm die Entschließung B10‑0493/2025 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission an, mit dem die Zulassung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Sojabohne MON 87708 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr hergestellt sind, erneuert werden soll; die Entschließung ist als P10_TA(2025)0291 verzeichnet, erfolgte im Verfahren 2025/2896(RSP) und wurde zuletzt am 14. November 2025 aktualisiert.

Was sich ändert

Die Entschließung kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf die Durchführungsbefugnisse der Kommission überschreitet und nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Sie fordert die Kommission auf, den Entwurf zurückzuziehen und die Zulassung aufgrund der mit der Anwendung von Dicamba verbundenen Risiken und wegen unzureichender langfristiger Nachweise nicht zu erneuern, und verlangt einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Entscheidungsprozesses für gentechnisch veränderte Organismen. Zugleich fordert sie die Kommission auf, die internationalen Verpflichtungen zu berücksichtigen.

Wer ist betroffen

Die Entschließung betrifft direkt die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten sowie deren Regierungen und Parlamente, die EFSA, den Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie die Antragsteller Bayer Agriculture B.V. und Bayer CropScience LP.

Quellen

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