Europäisches Gesetz zur Medienfreiheit (P9_TA(2024)0137)

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm am 13. März 2024 in erster Lesung seinen Standpunkt (P9_TA(2024)0137) zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung an, die einen gemeinsamen Rahmen für Mediendienste im Binnenmarkt schaffen und die Richtlinie 2010/13/EU ändern soll. Der Standpunkt ersetzt die am 3. Oktober 2023 verabschiedeten Änderungen und entspricht, da eine Einigung mit dem Rat erzielt wurde, der Verordnung (EU) 2024/1083.

Was sich ändert

Der vom Parlament angenommene Text legt die Rechtsgrundlage für eine Verordnung fest, die die Regeln für Mediendienste im Binnenmarkt harmonisieren und die bestehende Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ändern soll. Das Parlament wies seinen Präsidenten an, den Standpunkt an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente zu übermitteln, und forderte die Kommission auf, die Vorlage erneut einzureichen, falls sie ihren Vorschlag wesentlich ändert oder ersetzt.

Wer ist betroffen

Die Maßnahme gilt für Mediendienste, die auf dem Binnenmarkt der EU tätig sind, und betrifft die EU-Institutionen sowie die nationalen Parlamente, die an dem Verfahren beteiligt waren.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 13 March 2024 - Strasbourg
    Parliament adopted at first reading its position on the European Media Freedom Act, establishing a common framework for media services in the internal market and advancing final Regulation (EU) 2024/1083.

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