Euro‑7‑Typgenehmigungsverordnung in erster Lesung angenommen (P9_TA(2024)0153)

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm am 13. März 2024 in erster Lesung seine Position zum Vorschlag der Kommission für eine Euro‑7‑Verordnung an, verzeichnet als P9_TA(2024)0153 und verbunden mit A9-0298/2023 und dem Verfahren 2022/0365(COD). Die Position ersetzt die am 9. November 2023 angenommenen Änderungsanträge und folgte einer vorläufigen Einigung, die vom zuständigen Ausschuss genehmigt wurde, wobei der Vertreter des Rates mit Schreiben vom 8. Januar 2024 zusicherte, die Position des Parlaments zu billigen.

Was sich ändert

Die verabschiedete Position des Parlaments legt den Text für eine Verordnung der Union fest, die die Verordnung (EU) 2018/858 ändert und die Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 aufhebt, sowie bestimmte in dem Dokument genannte Verordnungen der Kommission und Durchführungsrechtsakte. Soweit zwischen Parlament und Rat eine Einigung erzielt wurde, entspricht die Position des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, verzeichnet als Verordnung (EU) 2024/1257, und der Text sollte an den Rat, die Kommission und die nationalen Parlamente weitergeleitet werden.

Betroffene

Die Maßnahmen gelten unmittelbar für Kraftfahrzeuge und Motoren sowie für Systeme, Komponenten und eigenständige technische Einheiten, die für solche Fahrzeuge bestimmt sind.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 13 March 2024 - Strasbourg
    Parliament adopted its first-reading position on Euro 7 type-approval regulation, reaching agreement with the Council; the final act is Regulation (EU) 2024/1257.

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