EU-Rechtsvorschriften zu Maßnahmen gegen Länder, die nicht‑nachhaltige Fischerei zulassen, geändert

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm die vorläufige Einigung zum Bericht des Ausschusses für Fischerei A10-0070/2025 an, schloss damit seine erste Lesung ab und zeichnete den angenommenen Text als P10_TA(2025)0150 auf; die Annahme erfolgte mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und wurde in der Plenarsitzung in Straßburg am 9. Juli 2025 vorgenommen. Der Bericht folgt dem Vorschlag der Kommission COM(2024)0407 und dem Aktenzeichen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens 2024/0224(COD).

Was sich ändert

Der angenommene Text ändert die Verordnung (EU) Nr. 1026/2012, um bestimmte Maßnahmen zum Zweck der Erhaltung von Fischbeständen zu aktualisieren, insbesondere in Bezug auf Länder, die nicht‑nachhaltige Fischerei zulassen, wie im Bericht des Parlaments und in der vorläufigen Einigung dargelegt. Die rechtliche Folge besteht darin, den bestehenden Rechtsrahmen entsprechend den in der vorläufigen Einigung verhandelten und angenommenen Bestimmungen anzupassen.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen die Erhaltung der Fischbestände und beziehen sich direkt auf Länder, die nicht‑nachhaltige Fischerei zulassen, wie in der geänderten Verordnung bezeichnet.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 9 July 2025 - Strasbourg
    Parliament adopted the provisional agreement to amend Regulation (EU) 1026/2012, closing its first reading on measures related to non-sustainable fishing.

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